Als Landesastenkonferenz Hamburg sehen wir aufgrund der COVID-19-Pandemie aktuell massive soziale und finanzielle Probleme auf die Studierenden einwirken. Viele Studierende leben unter prekären Bedingungen und sind daher von der Krise besonders hart getroffen. Wir fordern die Stadt Hamburg und insbesondere die Finanzbehörde und die BWFGB, die finanziellen Auswirkungen auf Studierende einzudämmen und bei der Neuauflage des Hamburger Hilfsfonds für Studierende gezielt auf deren Bedarfe einzugehen.

Der Hamburger Hilfsfonds für Studierende, die durch die Pandemie in finanzielle Notlagen  geraten sind, wurde bereits im April 2020 erstmalig durch die Behörde für Wissenschaft,  Forschung, Gleichstellung und Bezirke initiiert. Mit dem Auslaufen der bundesweiten  Überbrückungshilfe für Studierende im September 2020 erfolgt nun eine Neuauflage des  Hamburger Hilfsfonds, aus dem Studierende ab dem 28. Oktober 2020 monatlich 400€ beantragen können. 

Grundsätzlich begrüßen wir das schnelle Handeln der BWFGB sowohl im Bezug auf die  ursprüngliche Initiierung des Hilfsfonds als auch hinsichtlich der Neuauflage des Fonds ab Oktober 2020. Nichtsdestotrotz stoßen die folgenden Punkte im Zusammenhang mit den  Vergabekriterien und Darlehensbedingungen bei uns auf absolutes Unverständnis: 

Wir kritisieren, dass es sich bei der durch den Hilfsfonds monatlich bereitgestellten Summe  nach wie vor um ein Darlehen handelt. Die finanzielle Situation der Hamburger Studierenden  wird sich auch mit dem Abklingen der Pandemie und ihren Auswirkungen nicht in derartigem Maße verbessern, als dass sie eine zusätzliche finanzielle Last durch die Rückzahlungsraten  bewältigen könnten. Selbst in dem Fall, dass eine Rückkehr zu gewohnten Erwerbstätigkeiten  möglich ist, stellt die Rückzahlung eine für Studierende nicht tragbare Belastung dar. Wir  fordern, das Darlehen in einen Vollzuschuss umzuwandeln. 

Weiterhin steht die monatliche Darlehenssumme von 400€ in keinem Verhältnis zu den Lebenshaltungskosten von durchschnittlich 1000€, die Studierende in Hamburg zu bewältigen haben. Wir fordern daher eine Erhöhung der Fördersumme auf bis zu 850€. 

Bei der Prüfung der Anträge müssen Student*innen nachweisen, dass sie coronabedingte Verluste erleiden, außerdem wird der aktuelle Kontostand der Studierenden herangezogen. Unverändert wird der Antrag lediglich bei einem Kontostand von unter 300 Euro bewilligt.  Dieses Kriterium halten wir für eine absolute Frechheit. Damit wird Studierenden das Recht abgesprochen, durch minimale Rücklagen die Lebenshaltungskosten für kommende Monate aufzubringen. Wir fordern, die Begrenzung für Rücklagen aufzuheben oder auf mindestens  1000€ zu erhöhen. Das Hamburger Darlehen in seiner aktuellen Form bleibt sogar unter den ursprünglichen Forderungen der wissenschaftspolitischen Sprecher*innen der Regierungsparteien zurück. 

Insgesamt ergeben sich aus einem Kontostand von unter 300€ und einer Darlehenssumme von 400€ nicht einmal die Lebenshaltungskosten für einen Monat. Studierende in finanzieller  Not ohne BAföG-Anspruch können keinerlei weitere Sozialleistungen beziehen und sind somit  gezwungen, ihr Studium abzubrechen. Vor diesem Hintergrund geht der Hamburger Hilfsfond  komplett an der Lebensrealität und akuten Notlage der Studierenden vorbei.

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass die soziale Absicherung von Studierenden  in akuten Notlagen grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich der Bundesbildungsministerin Anja  Karliczek liegt. Eine Öffnung des BAföGs bleibt daher ein unabdingbarer Schritt. 

Bis dahin sollten zumindest die BWFGB und die Hamburger Finanzbehörde die Notlage der Studierenden ernst nehmen und ihre Hilfsmaßnahmen dementsprechend anpassen. 

Die Landesastenkonferenz (LAK) Hamburg

  • Universität Hamburg 
  • Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg 
  • Technische Universität Hamburg 
  • HafenCity Universität Hamburg 
  • Hochschule für Bildende Künste Hamburg 
  • Hochschule für Musik und Theater Hamburg