Rechtsschutzversicherung

Justitia

Jede:r Studierende ist dank einer vom AStA abgeschlossenen Versicherung rechtschutzversichert. Diese übernimmt bestimmte Kosten, die in einem Rechtsstreit anfallen können.
Zusätzlich ist bei uns eine Erstberatung mit einem in Deutschland zugelassen Rechtsanwalt abgedeckt (bis 190€).

Die Versicherung umfasst folgende Leistungen:

1. Allgemeiner Verwaltungsrechtsschutz

Beschränkt auf die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen (also keine außergerichtliche Finanzierung). Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Verwaltungsgerichten in privaten, nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.

Darunter fallen auch Klagen auf einen Masterplatz (Kapazitätsklagen), allerdings nur gegen die TU-Hamburg: Wollt ihr nach eurem Bachelor an der TUHH direkt mit dem Master fortfahren, werdet aber von der TUHH abgewiesen, könnt ihr in 1 Verfahren zu einem der beiden entsprechenden zeitlich nächsten angebotenen Masterstudiengänge mit der Rechtsschutzversicherung versuchen, euch einklagen.

2. Miet-Rechtsschutz

Für dich als Mieter einer Wohneinheit, beschränkt auf die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen (keine außergerichtliche Finanzierung).

3. Schadensersatz-Rechtsschutz im privaten Bereich  

Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dringlichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteile beruhen.

4. Verkehrs-Schadensersatz-Rechtsschutz

Im Verkehrsbereich für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen als Eigentümer eines zulassungspflichtigen oder mit einem Versicherungskennzeichen zu versehenen Motorfahrzeuges zu Lande, wenn das Fahrzeug auf die/den Studierende:n zugelassen oder auf ihren/seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen ist.

5. Arbeits-Rechtsschutz

Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Arbeitnehmer aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche.

Beschränkt auf die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen (also keine außergerichtliche Finanzierung).


Aktualisiert: 18. August 2023