Prüfungs FAQ

Wir haben hier einige häufig auftretende Fragen zu Prüfungsangelegenheiten gesammelt. Alle Infos nach besten Wissen und Gewissen. Wir bitten Fehler zu entschuldigen und geben keine Gewähr über die Richtigkeit aller Infos. Wenn euch doch etwas auffällt, gebt uns gerne bescheid!

Was ist eigentlich der Prüfungsausschuss?

Der Prüfungsausschuss ist für viele verschiedene Dinge zuständig. Zum einen prüft er, in Zusammenarbeit mit dem Prüfungsamt, Anträge zur Anerkennung von Leistungen oder Nichtanrechnung von Fehlversuchen und entscheidet über diese. Außerdem entscheidet er über alle Härtefälle, Nachteilsausgleiche und Widersprüche. Zusätzlich dazu, ist er zuständig für die Bestellung der Prüfer*innen. Die genaue Definition der Prüfungsausschüsse findet ihr in der ASPO: https://studienplaene.tuhh.de

Wer sitzt im Prüfungsausschuss?

In der Regel sitzen im Prüfungsausschuss drei Hochschullerer*innen, eine Person des akademischen Personals und ein*eine Student*in. Alle Vertreter*innen werden von den zuständigen SDAs bzw. SBAs (Studiendekanatsausschuss/ Studienbereichsausschuss) gewählt. Wer genau in eurem zuständigen Prüfungsausschuss sitzt könnt ihr hier nachschauen: https://www.tuhh.de/tuhh/studium/studieren/ausschuesse/studiendekanatsausschuesse.html

Wann tagt der Prüfungsausschuss?

In der Regel tagt der Prüfungsausschuss zwei mal pro Semester. Ein mal vor Beginn des Prüfungszeitraums und einmal nach Ende des Prüfungszeitraums.

Kann ich zu einer Prüfungsausschusssitzung gehen?

Nein, alle Sitzungen der Prüfungsausschüsse sind vertraulich und für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Ein Nachteilsausgleich ist da um Nachteile von Personen durch eine Behinderung auszugleichen. Dabei geht es um Student*innen, die glaubhaft machen, „dass sie bzw. er wegen einer Behinderung nicht in der Lage ist, Prüfungen zu den vorgesehenen Bedingungen zu erbringen oder innerhalb der in dieser Ordnung genannten Fristen abzulegen“ (ASPO). In diesen Fällen können nachteilsausgleichende Maßnahmen beantragt werden. Dies kann zum Beispiel eine größere Schrift, größeres Papier, mehr Zeit oder eine andere Prüfungsform sein. Zu beachten ist, dass nicht nur physische Behinderungen zu einem Nachteilsausgleich führen können. Auch z.B. Prüfungsangst oder eine Lese-Rechtschreibschwäche können bei geeigneten Nachweisen zu ausgleichenden Maßnahmen führen.

Das Ziel von Nachteilsausgleichen ist allen Studierenden die gleichen Möglichkeiten zu geben und faire Prüfungsbedingungen zu schaffen.

Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich?

Für einen Nachteilsausgleich werden in der Regel fachärztliche Bescheinigungen benötigt. Wichtig ist, dass dem Prüfungsausschuss der Nachteil glaubhaft gemacht wird. Die direkte Beantragung läuft über das Prüfungsamt. Du kannst dich aber jederzeit mit Fragen an deinen zuständigen Fachschaftsrat oder den AStA wenden.

Was ist ein Härtefall?

Härtefälle sind in den Satzungen der TU nicht genau definiert. Erfahrungsgemäß geht es meist um Ausnahmebedingungen, wodurch du die erwünschten Leistungen nicht erbringen kannst. Beispiele können eine plötzliche Krankheit von dir oder einem Familienmitglied, das dauerhafte Beaufsichtigen von Familienangehörigen, finanzielle Probleme oder auch tiefgreifende soziale Veränderungen sein. Jeder Härtefall ist individuell zu prüfen. Meist sind Härtefall Anträge relevant, wenn die maximale Studienzeit überschritten wurde oder unter Ausnahmen ein weiterer Prüfungsversuch benötigt wird.

Wie beantrage ich einen Härtefall?

Auch den Härtefallantrag stellst du über das Prüfungsamt. Diese, genauso wie die Fachschaftsräte oder der AStA, helfen dir gerne bei der Erstellung eines Antrages und Fragen.

Kann ich auf Grund von Corona einen Härtefallantrag stellen?

Ja, wenn du auf Grund von Corona starke einschneidende Veränderungen/Probleme erfahren hast, kannst du einen Härtefallantrag stellen. Also wenn du, Beispielsweise nicht wie geplant studieren konntest und du nun deine Maximalstudienzeit überschreitest, oder auf Grund von Ansteckungsängsten durch eine Prüfung gefallen bist, kannst du mit guter Begründung einen Härtefallantrag stellen. Auch wenn du dein geplantes Grundpraktikum nun nicht vor deiner Bachelorarbeit absolvieren kannst, ist dafür ein Härtefallantrag möglich. Wir raten dir jedoch immer vor einer Antragstellung mit deiner Fachschaft oder dem AStA Kontakt aufzunehmen.

Wann habe ich das Recht auf die Einsicht meiner abgelegten Klausur?

In der ASPO der TU ist eine Einsicht gerecht. Jede:r Student:in hat das Recht auf eine Einsicht.

Wann muss der Einsichtstermin bekannt gegeben werden?

Der Termin muss bereits am Tag der Prüfung bekannt gegeben werden. (siehe ASPO)

Bis wann muss das Ergebniss meiner Klausur bekannt gegeben werden?

Die Bewertung jeder Prüfungsleistung muss inklusive der mündlichen Ergänzungsprüfung bis zum 15. Mai für das Wintersemester und bis zum 15. November für das Sommersemester erfolgt sein.“ (ASPO TUHH)

Wie muss das Prüfugnsergebnis bekanntgegeben werden?

„Die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse erfolgt durch eine elektronische Benachrichtigung an die Studentin oder den Studenten an ihre oder seine TUHH-E-Mail- Adresse. Die Studentin oder der Student ist verpflichtet, regelmäßig das TUHH-E-Mail- Postfach einzusehen.“ (ASPO TUHH)

Kann ich Zusatzleistungen erbringen?

Ja, sowohl im Bachelor als auch im Master können Zusatzleistungen von jeweils bis zu 30 ECTS erbracht werden. Die Anmeldung dafür muss durch Antrag an das Prüfungsamt geschehen.

Wann kann ich Leistungen des Masters erwerben?

Normalerweise können erst nach Einschreibung in den Master Studienleistungen erbracht werden. Eine Ausnahme regelt aber die ASPO der TU: Falls bereits 156 ECTS im Bachelor erbracht wurden, können Masterleistungen vorgezogen werden. Auch dies muss beim Prüfungsamt der TU beantragt werden.

Darf ich von der Klausur ausgeschlossen werden?

Du darfst von einer Klausur, an der du teilnahmeberechtigt bist, nur ausgeschlossen werden, wenn du den „ordnungsgemäßen Ablauf einer Prüfungsveranstaltung [störst]“ (ASPO TU).

Bei einem Täuschungsversuch hast du weiter die Berechtigung die Klausur zu Ende zu schrieben und die „Entscheidung über das Vorliegen eines Täuschungsversuches trifft der Prüfungsausschuss“ (ASPO TU). 

Wann werden Leistungen von anderen Unis anerkannt?

Die ASPO der TU besagt dazu: „Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studien- und berufspraktische Zeiten, die im Rahmen eines Studiums an einer Hochschule erbracht wurden, sind anzuerkennen, sofern keine wesentlichen Unterschiede zwischen den erworbenen und den an der aufnehmenden Hochschule zu erwerbenden Kenntnissen und Fähigkeiten bestehen. Bachelor- bzw. Masterarbeiten werden nicht anerkannt.“

Was bedeutet "Grundlagenfach" und welche Auswirkungen hat das?

Die FSPO (Fachspezifische Prüfungsordnung) eines jeden Studiengang kann bis zu zwei Grundlagenfächer festlegen. Die Anmeldung zu diesen erfolgt automatisch und eine Abmeldung ist im Normalfall nicht möglich.

Außerdem können für diese keine mündlichen Ergänzungsprüfungen beantragt werden und teilweise ist man bis zum erfolgreichen Bestehen eines Grundlagenfaches für ein anderes Fach gesperrt.

Bis wann kann ich Leistungen von Ausserhalb anrechnen lassen?

Eigentlich gibt es keinen Verfall von erbrachten Leistungen. In der ASPO der TU ist jedoch geregelt, dass innerhalb von 6 Wochen der Antrag für eine Anrechnung gestellt werden muss.

Bis wann kann ich mich von einer Klausur abmelden?

Mit Ausnahme von Grundlagenfächern ist die Abmeldung bis zwei Tage vor dem Prüfungstermin möglich (zwischen Abmeldung und Prüfung muss also ein ganzer Wochentag liegen z.B: Prüfung am Montag -> Abmeldung bis Samstag 23:59). Bitte macht bei einer Abmeldung immer einen Screenshot um die erfolgreiche Abmeldung im Notfall nachweisen zu können.

Muss ich an einem Midterm teilnehmen?

Nur wenn in deinem Modulhandbuch eine bestimmte Leistung als Teilleistung für ein Modul ausgewiesen ist, kann diese Leistung verpflichtend sein. Für Studienleistungen wie Midterms, Testate, Übungsaufgaben etc. besteht keine Teilnahmepflicht.

Muss ich den Midterm bestehen um die Klausur zu bestehen?

Nein, Midterms zählen genauso wie Testate, Übungsaufgaben, Referate et.c zu Studienleistungen. Diese können in einem Umfang von bis zu 20% in der Bewertung der Prüfung berücksichtigt werden. Die Endprüfung muss aber auch ohne die Studienleistung bestanden worden sein und es muss möglich sein auch ohne die Studienleistung eine 1,0 zu erbringen. Außerdem muss die Studienleistung im Studienplan ausgewiesen sein.

Wann kann ich eine mündliche Erängzungsprüfung machen?

Falls du eine Prüfung drei mal nicht bestanden hast, kannst du eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen. Falls du bereits alle Prüfungen (mit Ausnahme der Abschlussarbeit) für deinen Abschluss bestanden hast, kannst du auch nach deinem zweiten Fehlversuch eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen. Du darfst jedoch im Bachelor nur maximal drei und im Master maximal zwei mündliche Ergänzungsprüfungen machen.

Bis wann muss ich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen?

„Der Antrag auf eine mündliche Ergänzungsprüfung ist beim Zentralen Prüfungsamt spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Tag der Bekanntgabe aller Prüfungsergebnisse des Prüfungszeitraums schriftlich zu stellen.“ (ASPO TUHH).

Was kann ich machen wenn ich eine Prüfung drei mal nicht bestanden habe?

Eine Mündliche Ergänzungspfüng beantragen, siehe oben.

Wie muss ich mich von einer Prüfungsleistung krank melden?

Das Prüfungsamt muss bis spätestens zum dritten Tag über das Fehlen informiert werden und eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Bei der erstmaligen Krankmeldung von einer Prüfung oder Verlängerung der Bearbeitungszeit reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Bei darauffolgenden Krankmeldungen (von der selben Prüfung/der selben Verlängerung) oder einem Prüfungsabbruch ist eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung notwendig. Symptome oder Diagnosen dürfen jedoch in keinem Fall und von keiner Stelle eingefordert werden. Genauere infos dazu findet ihr in der ASPO unter §25a Satz 2.

Was wenn ich erst während der Bearbeitungszeit schwere Krankheitssymptome bemerke?

Entgegen der üblichen Ansage ist laut der ASPO auch ein Abbruch einer Prüfung während der Bearbeitungszeit zulässig. In diesem Fall muss wie oben beschrieben eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung beim Prüfungsamt abgegeben werden.

Was, wenn es während einer Prüfung unter allgemein erschwerende Umständen stattfindet? (z.B. zu heiß, zu dunkel)

In diesem Fall gibt es keine ASPO Regelung. Es ist jedoch wichtig die erschwerende Umstände VOR Prüfungsbeginn beim Prüfer anzumerken und damit eine “formale Rüge” auszusprechen. Im besten Fall mit möglichst vielen Zeugen und ausgehend von mehreren Studierenden. Der Prüfer kann als Reaktion einen Nachteilsausgleich gewähren. Tut er dies nicht, sind die Prüfungsergebnisse im Nachhinein ggf. rechtlich anfechtbar.

Was wenn ich rechtliche Unterstützung brauche?

Grundsätzlich sind alle Studierenden mit ihrem Semesterbeitrag über den AStA rechtsschutzversichert. Diese deckt zum einen in vielen Fällen z.B. Prozesskosten ab, beinhaltet aber auch in jedem Fall eine anwaltliche Erstberatung. Für diese hat der AStA einen Anwalt, der wöchentlich Termine anbietet. Für eine Terminabsprache wende dich bitte an meiser@asta.tuhh.de oder schau im AStA vorbei.


Aktualisiert: 19. Mai 2022