Es ist einiges passiert. Am 21. März diesen Jahres konnten wir euch über das vorläufige Aus für sogenannte „Qualifizierte Atteste“ informieren.

Die Bemühungen der Verwaltung

Wie wir bereits befürchteten, führte die Beschwerde beim Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) nicht zur Abschaffung der Q.A.s. Sie wurden lediglich ausgesetzt. Bereits im Frühjahr gab die Verwaltung die Regelung an den Medienkontor Hamburg, um eine datenschutzkonforme Fassung zu entwickeln, was ihnen im Sommer auch gelang. Inhaltlich unterschied sich die Version nicht von der Ursprünglichen. Es zeigte sich jedoch, dass eine ausführliche Änderung der ASPO nötig gewesen wäre, um die Regelung rechtlich zu legitimieren. Einen ebensolchen Antrag stellte die Verwaltung zur 143. Sitzung des Akademischen Senats (AS) am 23. Oktober

Unsere Bemühungen

Währenddessen waren auch wir während des letzten Jahres nicht untätig. Bereits zur 138. Sitzung des AS Ende Mai stellten wir zusammen mit den studentischen Vertretungen im AS einen Antrag auf Änderung der ASPO. Wir wollten eine Regelung, die ausdrücklich Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gefordert hätte. In der Diskussion um diesen Antrag, wie auch bei einer späteren Diskussion im Ausschuss für Strategieentwicklung in Studium und Lehre (ASSL), wurde unser Vorschlag abgelehnt. Der Vorwand: es bestünde ein rechtlicher Zwang Q.A.s zu fordern. Darauf, dass sowohl unsere eigenen Recherchen, als auch die Konsultation von drei verschiedenen Jurist*innen etwas anderes ergaben, wollte man nicht hören. Erst gegen Ende des Sommers gestand die Verwaltung ein, dass kein rechtlicher Zwang bestünde. Unter dieser Gegebenheit sahen wir die Möglichkeit, unseren Antrag der 138. AS Sitzung erneut zu stellen. Am 23. Oktober fand die erste von zwei Sitzungen des AS statt, auf denen eine Entscheidung zwischen dem Antrag der Verwaltung und dem der Studierendenschaft fallen sollte. Am selben Tag fand die Vollversammlung der Studierendenschaft statt, auf der das Hochschulpolitik(HoPo)-Referat des AStA ein Meinungsbild einholte, welches sich einstimmig gegen qualifizierte Atteste aussprach.

Die entscheidende Sitzung

Am 27. November fand die zweite Lesung im AS statt. Nach zahlreichen Gesprächen im Vorfeld der damit 144. Sitzung trugen das HoPo-Referat des AStA und die studentischen Vertretungen im AS einen Vorschlag auf die Sitzung, der wie folgt aussah: Im Regelfall sollten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als Attest ausreichend sein, um von einer Prüfung zurückzutreten. In s.g. „Verdachtsfällen“, also Fällen in denen die Missbrauchsgefahr als besonders hoch anzunehmen sei, sollte es ein Formular geben, auf dem die Person, die sonst eine AU ausgestellt hätte, die Prüfungsunfähigkeit durch ankreuzen, ob der oder die Studierende prüfungsunfähig sei, bestätigen würde. Mit dieser Maßnahme trugen wir dem Wunsch einiger Professor*innen Sorge, eine Maßnahme zu schaffen, um die Hürde für den Missbrauch von Attesten etwas anzuheben und das Bewusstsein der Ärzteschaft dafür zu schärfen, dass sie keine Arbeitsunfähigkeit in einem beliebigen Kontext, sondern eine Prüfungsunfähigkeit bescheinigen.

Das Ergebnis

Nach einiger Diskussion konnten wir ein einstimmiges Votum des Akademischen Senats für diesen Vorschlag erreichen!

Qualifizierte Atteste, Entbindungen von der Schweigepflicht, Unsicherheit darüber, ob Symptome ausreichend sein könnten etc. wird es damit in Zukunft an der TUHH nicht geben.

Die konkrete Formulierung der ASPO und des Formulars wird im Januar im AS beschlossen werden. Denkt also in der nächsten Prüfungsphase daran,
das entsprechende Ankreuzformular mit zum Arzt zu nehmen, wenn ihr eine Prüfung abbrecht oder euch zum wiederholten Male zu derselben Prüfung krankmeldet